AGBs
1. Geltung und Vertragsabschluss
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen MAUS creative agency OG (im Folgenden „Agentur“) und ihren Kund:innen, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmer:innen im Sinne des UGB (B2B).
1.2 Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen der Agentur, insbesondere für längerfristige Betreuungspakete sowie projektbezogene Einzelaufträge.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB der Kund:innen werden– selbst bei Kenntnis – nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, deren Geltung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.
2. Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten
2.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils abgeschlossenen Vertrag oder Angebot. Innerhalb des vereinbarten Rahmens besteht gestalterische Freiheit der Agentur.
2.2 Die Kund*in verpflichtet sich, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Freigaben vollständig, korrekt und rechtzeitig bereitzustellen.
2.3 Kommt die Kund*in ihren Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich alle vereinbarten Fristen und Liefertermine entsprechend. Die Agentur haftet nicht für Verzögerungen, die auf unzureichende oder verspätete Mitwirkung zurückzuführen sind.
2.4 Sofern sich ein Projekt verzögert, weil die Kund:in trotz Aufforderung keine Zuarbeiten oder Freigaben liefert, ist die Agentur berechtigt, die Arbeiten auszusetzen. Bereits eingeplante Stunden im Rahmen eines Monatspakets gelten als erbracht und werden voll verrechnet.
2.5 Entsteht durch mangelnde oder verspätete Mitwirkung ein zusätzlicher Aufwand (z. B. mehrfaches Nachfassen, Neuabstimmung, Wiederaufbereitung), kann dieser gesondert zum jeweils vereinbarten Stundensatz in Rechnung gestellt werden.
2.6 Bleibt die notwendige Mitwirkung trotz schriftlicher Mahnung mit Fristsetzung aus, ist die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall sind alle bis dahin erbrachten Leistungen sowie vertraglich vereinbarte Pauschalen oder Mindestlaufzeiten voll zu vergüten.
3. Fremdleistungen / Subunternehmer*innen
3.1 Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags Subunternehmerinnen heranzuziehen. Die Verantwortung gegenüber der Kund:in bleibt bei der Agentur, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
4. Termine und Verzögerungen
4.1 Liefertermine gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zusage als verbindlich. Höhere Gewalt, Krankheit oder andere unvorhersehbare Ereignisse berechtigen die Agentur zur angemessenen Fristverlängerung.
5. Honorar und Abrechnung
5.1 Die Vergütung erfolgt auf Basis individueller Vereinbarungen im jeweiligen Vertrag. Pauschal- oder Paketpreise sowie Zusatzstunden werden dort festgelegt.
5.2 Zusatzstunden außerhalb vereinbarter Pakete werden automatisch zum jeweils gültigen Stundensatz abgerechnet.
5.3 Bei Einzelprojekten beträgt das Zahlungsziel 30 Tage netto ab Rechnungsdatum, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
5.4 Nicht genutzte Stunden aus monatlichen Paketen können – sofern vertraglich geregelt – in Folgemonate übertragen werden.
6. Nutzungsrechte und offene Daten
6.1 Sofern nicht anders vereinbart, werden einfache, nicht-exklusive Nutzungsrechte für den im Vertrag definierten Zweck übertragen. Weitergehende Nutzungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
6.2 Offene Produktionsdaten (z.B. InDesign-, Figma-, oder PSD Dateien) verbleiben bei der Agentur. Eine Herausgabe erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Alle gelieferten Leistungen und Daten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur.
8. Referenznennung
8.1 Die Agentur ist berechtigt, erbrachte Leistungen – insbesondere visuelle und konzeptionelle Arbeiten – für Eigenwerbung (z. B. Website, Portfolio, Social Media) zu verwenden, sofern die Kund*in dem nicht ausdrücklich widerspricht.
9. Vertraulichkeit
9.1 Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller nicht öffentlich bekannten Informationen aus dem Geschäftsverhältnis.
10. Laufzeit und Kündigung
10.1 Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen werden individuell im Vertrag geregelt. Mangels anderer Vereinbarung gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende.
10.2 Nach Kündigung noch nicht abgeschlossene Leistungen können fertiggestellt und abgerechnet werden.
11. Haftung
11.1 Die Agentur haftet bei leichter Fahrlässigkeit nicht für Schäden. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist die Haftung auf den Auftragswert begrenzt.
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Recht
12.1 Erfüllungsort ist Wien. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2 Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Agentur.
Stand: 05/2025